Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen (im Folgenden: AGB) gelten für alle geschlossenen Verträge zwischen uns, Alphastrom Spirk GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Herr Michael Spirk, Am Haag 10, 82166 Gräfelfing und Ihnen als unseren Kunden. Die AGB gelten unabhängig davon, ob Sie Verbraucher, Unternehmer oder Kaufmann sind.
(2) Alle zwischen Ihnen und uns im Zusammenhang mit dem Vertrag getroffenen Vereinbarungen ergeben sich insbesondere aus diesen Verkaufsbedingungen, unserer schriftlichen Auftragsbestätigung und unserer Annahmeerklärung.
(3) Maßgebend ist die jeweils bei Abschluss des Vertrags gültige Fassung der AGB.
(4) Abweichende Bedingungen des Kunden akzeptieren wir nicht. Dies gilt auch, wenn wir der Einbeziehung nicht ausdrücklich widersprechen.

§ 2 Vertragsschluss

(1) Konditionen für Lieferung und Leistung ergeben sich aus unserem Angebot und sind gemäß diesem für zwei Wochen ab Angebotsdatum gültig.
(2) Ein Vertrag kommt nicht allein mit der Annahme des übersandten bzw. ausgehändigten Angebotes zustande. Ein Angebot unsererseits stellt lediglich die Grundlage zur Abgabe einer verbindlichen Vertragserklärung (Antrag) Ihrerseits dar.
(3) Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn wir Ihre Bestellung durch eine Annahmeerklärung in Form einer Auftragsbestätigung, direkten Bestätigung auf dem Angebot/Bestellschein oder durch die Lieferung der bestellten Artikel annehmen.
(4) Sollte die Lieferung der von Ihnen bestellten Ware nicht möglich sein, etwa weil die entsprechende Ware nicht auf Lager ist, sehen wir von einer Annahmeerklärung ab. In diesem Fall kommt ein Vertrag nicht zustande. Wir werden Sie darüber unverzüglich informieren und bereits erhaltene Gegenleistungen unverzüglich zurückerstatten.
(5) Wir behalten uns vor, Konstruktionsänderungen vorzunehmen, soweit sie handelsübliche und/oder unwesentliche Änderungen betreffen, insbesondere Verbesserungen der Ware darstellen. Es besteht jedoch keine Verpflichtung unsererseits, Änderungen an bereits
ausgelieferten Produkten vorzunehmen.
(6) Die in den Angeboten und/oder Auftragsbestätigungen enthaltenen Rechnungen und Simulationen bzw. Kalkulationen dienen lediglich der Veranschaulichung und stellen keine Verbindlichkeit dar. Es handelt sich um Beispielrechnungen, die auf den angegebenen Daten basieren. Die tatsächlichen Ergebnisse können abweichen und sind von verschiedenen Faktoren abhängig, einschließlich der lokalen Gegebenheiten und des individuellen Nutzungsverhaltens. Der Kunde erkennt an, dass die in den Rechnungen und Simulationen dargestellten Zahlen und Daten keine Garantie für zukünftige Ergebnisse darstellen. Wir übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der in den Rechnungen und Simulationen enthaltenen Informationen.

§ 3 Preise und Versandkosten

(1) Alle Preise sind Endpreise in EURO. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht in den Preisen eingeschlossen, sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
(2) Die Versandkosten sind in unseren Preisangaben angegeben bzw. werden in den Angebotsunterlagen extra ausgewiesen.
(3) Wenn wir Ihre Bestellung durch Teillieferungen erfüllen, entstehen Ihnen nur für die erste Teillieferung Versandkosten. Erfolgen die Teillieferungen auf Ihren Wunsch, berechnen wir für jede Teillieferung Versandkosten.
(4) Auf gesonderten Auftrag durch den Kunden werden wir die liefergegenständlichen Produkte gegen Transportrisiken auf Kosten des Kunden versichern.
(5) Kommt es nach Vertragsabschluss mit einer vereinbarten Lieferzeit von mehr als vier Monaten zu Kostenerhöhungen/-senkungen kommt, behalten wir uns vor, die Preise entsprechend anzupassen. Ändern sich danach bis zur Lieferung Löhne oder Materialkosten, so sind wir (auf Verlangen gegen Nachweis) berechtigt, den Preis angemessen entsprechend den Kostensteigerungen/Kostensenkungen zu ändern. Der Auftraggeber ist zum Rücktritt nur berechtigt, wenn eine Preiserhöhung den Anstieg der allgemeinen Lebenshaltungskosten zwischen Bestellung und Ablieferung nicht nur unerheblich überschreitet.

§ 4 Zahlungsbedingungen und Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht

(1) Der Kaufpreis und die Versandkosten sind vollständig spätestens binnen sieben Tagen ab Zugang unserer Rechnung auf unser angegebenes Konto zu bezahlen, sofern keine Montage vereinbart ist. Der Rechnungsversand erfolgt vorwiegend per Mail.
(2) Bei Aufträgen, die eine Montageleistung enthalten, ergibt sich folgende Fälligkeit von Teilbeträgen:
a) 30 % der Auftragssumme binnen sieben Tagen ab Vertragsabschluss
b) 50 % der Auftragssumme binnen sieben Tagen nach erfolgter Lieferung der Module
c) 20 % der Auftragssumme binnen sieben Tagen nach Fertigstellung.
(3) Sie sind nicht berechtigt, gegenüber unseren Forderungen aufzurechnen, es sei denn, Ihre Gegenansprüche sind rechtskräftig festgestellt oder unbestritten. Sie sind zur Aufrechnung gegenüber unseren Forderungen auch nicht berechtigt, wenn Sie Mängelrügen oder Gegenansprüche aus dem selben Kaufvertrag geltend machen.
(4) Als Kunde dürfen Sie ein Zurückbehaltungsrecht nur dann ausüben, wenn Ihr Gegenanspruch aus demselben Kaufvertrag herrührt.
(5) Wir sind bis zur Fertigstellung der PV-Anlage berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten, wenn berechtigte Zweifel daran bestehen, ob Sie Ihren Zahlungsverpflichtungen rechtzeitig und in vollem Umfang nachkommen werden. Etwaige Schadensersatzansprüche bestehen, soweit gesetzliche zulässig, in diesem Fall nicht.

§ 5 Lieferung und Fristen

(1) Liefertermine oder Fristen gelten als unverbindlich, soweit nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist.
(2 Eine vereinbarte Lieferfrist beginnt, soweit nicht schriftlich anders vereinbart, mit der Absendung der Auftragsbestätigung bzw. dem Ablauf der Widerrufsfrist. Sie setzt jedoch voraus, dass mit dem Kunden alle kaufmännischen und technischen Fragen geklärt sind und der Kunde alle ihm obliegenden Verpflichtungen, wie Beibringung erforderlicher Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben sowie vereinbarte Zahlungen erfüllt hat, ansonsten verlängert sich die Lieferzeit angemessen, soweit nicht wir die Verzögerung zu vertreten haben.
(3) Die Lieferfristen sind eingehalten,
a) bei geschuldeter Montage mit Abnahmereife der Leistung – bei der Bringschuld mit Übergabe,
b) in sonstigen Fällen, wenn der Liefergegenstand das Werk verlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt wurde (Lieferung ab Werk).
c) Liefer- oder Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und von Ereignissen, die die Lieferung/Erbringung unserer Leistungen nicht nur vorübergehend wesentlich erschweren oder unmöglich machen (insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, auch wenn sie bei unseren Lieferanten / deren Unterlieferanten eintreten) – haben wir auch bei verbindlich vereinbarten Fristen / Terminen nicht zu vertreten. Wir sind berechtigt, die Lieferung / Leistung, um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben und wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Beginn und Ende derartiger Hindernisse werden wir dem Auftraggeber baldmöglichst mitteilen.
(4) Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, soweit dies für Sie zumutbar ist.
(5) Treten die Unmöglichkeit/Unvermögen während des Annahmeverzugs ein oder ist der Kunde für diese Umstände verantwortlich, bleibt er zu Gegenleistung verpflichtet.
(6) Verzögerungen aufgrund von Lieferengpässen oder firmeninternen Hindernissen, die nicht vom Kunde zu vertreten sind, sind bis zu einer Dauer von acht Wochen akzeptabel und folgenlos. Sollte die PV-Anlage innerhalb dieser Zeit nicht geliefert werden können, wird der Kunde unverzüglich darüber informiert und es wird gemeinsam eine alternative Lösung gefunden. Eine darüberhinausgehende Haftung für Verzögerungen aufgrund von Lieferengpässen oder firmeninternen Hindernissen ist ausgeschlossen. Im Falle einer nicht
akzeptablen Verzögerung hat der Kunde das Recht, vom Kauf zurückzutreten und erhält eine volle Rückerstattung des Kaufpreises.
(7) Die Gefahr geht, auch bei frachtfreier Lieferung, auf den Kunden über, sobald die Ware zum Versand gebracht oder vom Kunden abgeholt wurde. Auf Wunsch und auf Kosten des Kunden kann können wir die Lieferung gegen die üblichen Transportrisiken versichern. Wenn der Versand oder die Zustellung aus vom Kunden zu vertretenden Gründen verzögert wird oder der Kunde aus sonstigen Gründen in Annahmeverzug kommt, so geht die Gefahr auf den Kunden über.
(8) Die Lieferungen erfolgen unfrei ab Lager, es sei denn, die Auftragsbestätigung weist etwas anderes aus. Bei Versand per Spedition ist die Ware transportversichert. Bei Versand per Post, DPD etc. gelten die Standardversicherungen der Anbieter. Transport- und sonstige Verpackungen nach Maßgabe der Verpackungsverordnung werden bei gewerblichen Kunden nicht zurückgenommen; ausgenommen sind Paletten. Der Kunde ist verpflichtet, für eine Entsorgung der Verpackungen auf eigene Kosten zu sorgen. Ist der Kunde privater Endverbraucher, nehmen wir das Verpackungsmaterial insoweit zurück, als wir nach gesetzlichen Vorschriften hierzu verpflichtet sind.

§ 6 Eigentumsvorbehalt

(1) Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises in unserem Eigentum. Sie sind verpflichtet, die Ware sorgfältig zu behandeln und vor Diebstahl, Beschädigung, Feuer und Wasser sowie vor sonstigen Gefahren zu schützen. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, haben Sie diese auf eigene Kosten regelmäßig durchzuführen.
(2) Sie sind nicht berechtigt, die Ware zu veräußern, zu verpfänden oder sonstige Rechte daran einzuräumen, solange der Kaufpreis nicht vollständig bezahlt wurde. Bei vertragswidrigem Verhalten Ihrerseits, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die gelieferte Ware zurückzunehmen. Die Rücknahme der Ware stellt keinen Rücktritt vom Vertrag dar, es sei denn, wir erklären dies ausdrücklich. Sie sind verpflichtet, uns den Zugriff auf die Ware zu gewähren und diese herauszugeben. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter in die Ware haben Sie uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.

§ 7 Gewährleistung

(1) Wir haften für Sach- oder Rechtsmängel gelieferter Artikel nach den geltenden gesetzlichen Vorschriften. Die Verjährungsfrist für gesetzliche Mängelansprüche beträgt zwei Jahre und beginnt mit der Ablieferung der Ware.
(2) Etwaige von uns gegebene Verkäufergarantien für bestimmte Artikel oder von den Herstellern bestimmter Artikel eingeräumte Herstellergarantien treten neben die Ansprüche wegen Sach- oder Rechtsmängeln im Sinne von Abs. 1. Einzelheiten des Umfangs solcher Garantien ergeben sich aus den Garantiebedingungen, die den Artikeln gegebenenfalls beiliegen. Herstellergarantien/Leistungszusagen bleiben hiervon unberührt, durch die wir jedoch nicht über die Gewährleistungszeit hinaus verpflichtet werden.
(3). Die Mängelrechte des Käufers setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
(4). Mängelansprüche verjähren in 12 Monaten nach erfolgter Ablieferung/Abnahme der von uns gelieferten Ware beim Kunden. Vorstehende Bestimmung gilt nicht, soweit das Gesetz gemäß § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB (Bauwerke und Sachen für Bauwerke), § 479 Abs. 1 BGB (Rückgriffsanspruch) und § 634 a Abs. 1 BGB (Baumängel) längere Fristen zwingend vorschreibt. Vor etwaiger Rücksendung der Ware ist unsere Zustimmung einzuholen.
Grundsätzliche Fristen der Gewährleistungen:
1. Solarmodule, (UK) Unterkonstruktion, DC-Verkabelung und DC-Montage: 5 Jahre nach
Abnahme
2. Wechselrichter, Batteriespeichersysteme, Leistungsoptimierer, Überspannungsschutz, AC-Verkabelung, sämtliche Komponenten des AC-Anschlusses, AC Montage, etc.: 2 Jahre nach Abnahme
(6) Sollte die gelieferte Ware einen Mangel aufweisen, der bereits zum Zeitpunkt des Gefahrüberganges vorlag, so werden wir die Ware, vorbehaltlich fristgerechter Mängelrüge, nach unserer Wahl nachbessern oder Ersatzware liefern. Es ist uns stets Gelegenheit zur Nacherfüllung nach den gesetzlichen Vorschriften innerhalb angemessener Frist zu geben.
(7) Schlägt die Nacherfüllung fehl, so ist der Kunde (Kunde) nach seiner Wahl berechtigt, Rücktritt oder Minderung zu verlangen. Ersatz für vergebliche Aufwendungen kann der Kunde nicht verlangen.
(8) Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit (z.B. produktionsbedingte Farbabweichungen von Solarmodulen oder -zellen), bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Verschleiß sowie bei Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, ungeeigneten Baugrundes oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Wir haften nicht für die Tragfähigkeit des Untergrundes, auf dem die Solarmodule montiert werden. Der Kunde hat sicherzustellen, dass die Dachkonstruktion, bzw. die Konstruktion des Untergrundes, auf dem die Photovoltaikanlage montiert wird, für die zur Installation vorgesehenen Module tragfähig und hinreichend geeignet ist. Die zur Berechnung der Tragfähigkeit nach DIN 1055 erforderlichen Angaben teilen wir auf Anfrage unverzüglich mit. Wir haften nicht für Mängel infolge fehlerhafter oder falscher Angaben des Käufers. Werden vom Kunde oder Dritten unsachgemäß Instandsetzungsarbeiten oder Änderungen vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche.

§ 8 Haftung

(1) Wir haften Ihnen gegenüber in allen Fällen vertraglicher und außervertraglicher Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen.
(2) In sonstigen Fällen haften wir – soweit in Abs. 3 nicht abweichend geregelt – nur bei Verletzung einer Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Sie als Kunde regelmäßig vertrauen dürfen (so genannte Kardinalpflicht), und zwar beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren und typischen Schadens. In allen übrigen Fällen ist unsere Haftung vorbehaltlich der Regelung in Abs. 3 ausgeschlossen.
(3) Unsere Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen und -ausschlüssen unberührt.
(4) Eine von uns bereit gestellte Simulation mit Betrachtung der Wirtschaftlichkeit dient lediglich einer groben Abschätzung der Wirtschaftlichkeit einer PV-Anlage mit oder ohne Batteriespeichersystem. Die Berechnung kann nur eine Orientierung über die mögliche
Rentabilität der Anlage geben – aber keine Sicherheit. In die Berechnung fließen unsichere Annahmen über Stromertrag, Stromkosten, laufende Betriebskosten, Eigenverbrauch usw. ein und jegliche Berechnung steht unter dem Vorbehalt, dass die gesetzlichen Rahmenbedingungen unverändert bleiben, insbesondere die Vergütungssätze nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Gleiches gilt auch dann, wenn Wirtschaftlichkeitsberechnungen durch unsere Mitarbeiter durchgeführt und dem Kunden in Form von Dateien oder Ausdrucken zur Verfügung gestellt werden.
(5) Wir haften nicht für erbrachte Eigenleistungen des Kunden. Wir sind nicht zur Überprüfung der Eigenleistung verpflichtet.

§ 9 Aufstellung und Montage

(1) Der Kunde stellt die zur Montage, Überprüfung und Wartung der Anlage erforderlichen Mittel wie Zugang zum Objekt, Benutzung der Stromanschlüsse, weitere Anschlüsse, Wasser, Lagermöglichkeiten auf seine Kosten zur Verfügung. Der Kunde stellt sicher, dass diese den Anforderungen der Montage sowie den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen.
(2) Der Kunde stellt sicher, dass öffentlich-rechtliche Vorschriften eingehalten werden, und holt sich auf seine Kosten eventuell erforderliche behördliche Genehmigungen ein.
(3) Die Montageleistung umfasst nicht die Einbindung der Anlage in eine bestehende Blitzschutzanlage. Eine Einbindung der Anlage obliegt dem Kunde und muss durch eine Fachfirma erfolgen. Wir haften nicht für Folgen einer unsachgemäßen oder unterbliebenen
Einbindung.
(4) Der Kunde stellt sicher, dass von ihm zu erbringende und vereinbarte Eigenleistungen fach- und fristgerecht ausgeführt werden. Er stellt im Weiteren sicher, dass von ihm zur Montage gestelltes Arbeitsmaterial und Gerüstaufstellungen den geltenden Normen sowie
den Anforderungen der Montage entsprechen, es sei denn, wir bieten diese Leistungen an.
(5) Verzögert sich die Montage oder Inbetriebnahme durch Umstände, die der Kunde zu vertreten hat, sind wir berechtigt, dem Kunde die hierdurch entstandenen Kosten für zusätzlichen Montageaufwand, Wartezeit oder zusätzliche Reisekosten nach unseren üblichen Sätzen in Rechnung zu stellen.

§ 10 Urheberrechte, Überlassene Unterlagen und Werbung

(1) Wir behalten uns an Angebotsunterlagen sowie alle Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen Eigentums- und Urheberrechte vor. Als „vertraulich“ bezeichnete Unterlagen dürfen nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung an Dritte weitergegeben werden.
(2) An allen im Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Kunde überlassenen Unterlagen, wie zum Beispiel Kalkulationen, Zeichnungen etc., behalten wir uns Eigentumsund Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, wir erteilen dazu dem Kunde unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung.
(3) Sofern wir nach Zeichnungen, Modellen, Mustern oder unter Verwendung von beigestellten Teilen des Kunden liefern, so steht dieser dafür ein, dass Schutzrechte Dritter hierdurch nicht verletzt werden. Der Kunde hat uns von Ansprüchen Dritter freizustellen und den Ersatz des Schadens zu leisten.
(4) Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass wir die installierte Anlage als Referenz benennen, veröffentlichen und mit Fotos der Anlage werben dürfen.

§ 11 Betreibereigenschaft des Kunden und Erklärung zum begünstigten Gebäude

(1) Der Kunde erklärt, dass er Betreiber der installierten PV-Anlage und/oder des installierten Batteriesystems ist.
(2) Der Kunde erklärt ferner, dass es sich bei dem zu bebauenden Gebäude um ein begünstigtes Gebäude (PV auf oder in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen sowie öffentliches und anderes Gebäude, das für dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten genutzt wird) handelt, oder alternativ die installierte Bruttoleistung der Photovoltaikanlage laut MaStR nicht mehr als 30 kWp beträgt oder zukünftig betragen wird.
(3) Sollten wir die nicht verrechnete Umsatzsteuer (0 % Umsatzsteuerregel) nachträglich an das Finanzamt zahlen müssen, so sind wir berechtigt diese Umsatzsteuer vom Kunde einzufordern. Der Kunde ist verpflichtet die Umsatzsteuer an uns nachzuzahlen.

§ 12 Datenschutzbestimmungen

(1) Der Kunde stimmt der elektronischen Datenverarbeitung seiner personenbezogenen Daten im Rahmen der nachfolgenden Regelungen, ausdrücklich zu. Kundendaten werden absolut vertraulich behandelt. Die mitgeteilten Daten des Kunden werden ausschließlich für die fachgerechten Ausführung der Dienstleistung genutzt. Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nicht.
(2) Es gelten die gesonderten Datenschutzbestimmungen auf unserer Homepage unter folgendem Link: Datenschutzerklärung – Alphastrom Spirk GmbH (alphastrom-spirk.de)

§ 13 Widerrufsrecht

(1) Ist der Kunde ein Verbraucher, verweisen wir bezüglich des Widerrufsrechts verweisen wir auf die gesonderte Widerrufsbelehrung unter https://alphastrom-spirk.de/widerrufsrecht/
(2) Handelt es sich bei dem Kunden um ein Unternehmen, ist das Widerrufsrecht ausgeschlossen.

§ 14 Europäische Streitbeilegung

(1) Wir weisen auf die Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO hin: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter https://ec.europa.eu/consumers/odr finden. Hier kann man in die außergerichtliche Beilegung von Verbraucherstreitigkeiten aus Online-Verträgen eintreten.
(2) Wir sind zu einer Teilnahme an einem Verfahren zur Streitbeilegung vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht bereit oder verpflichtet.

§ 15 Anwendbares Recht und Gerichtsstand / Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Wenn Sie die Bestellung als Verbraucher abgegeben haben und zum Zeitpunkt Ihrer Bestellung Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen Land haben, bleibt die
Anwendung zwingender Rechtsvorschriften dieses Landes von der in Satz 1 getroffenen Rechtswahl unberührt.
(2) Wenn Sie Kaufmann sind und Ihren Sitz zum Zeitpunkt der Bestellung in Deutschland haben, ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des VerKundes. Im Übrigen gelten für die örtliche und die internationale Zuständigkeit die anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen.
(3) Mündliche Zusage, Nebenabreden sowie Zusicherungen von Mitarbeitern bedürfen zur Rechtswirksamkeit der Schriftform; das gilt auch für Ergänzungen, Abänderungen oderNebenabreden.